08.09.2023 SynErgie
SynErgie an Konsultationen zu Gesetzen beteiligt - Energiewirtschafts- und Reallabore-Gesetz
Verteilnetze vor Überlastung schützen und einheitliche Rahmenbedingungen für Reallabore schaffen – das Kopernikus-Projekt SynErgie hat im Rahmen von zwei Konsultationsverfahren Stellung bezogen.
Bei der Formulierung neuer oder der Weiterentwicklung aktueller Gesetze besteht die Möglichkeit, dass Expertinnen und Experten aus den jeweiligen Fachbereichen zu den Inhalten Ihre Einschätzung abgeben. Gleich zwei Stellungnahmen im Rahmen solcher Konsultationsverfahren hat das Kopernikus-Projekt SynErgie im Juni und August 2023 veröffentlicht.
Energiewirtschaftsgesetz: Stromnachfrage flexibilisieren
Im Vergleich zu klassischen Haushaltsgeräten verbrauchen Wärmepumpen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge deutlich mehr Strom. Laufen und laden viele dieser Stromverbraucher gleichzeitig, besteht die Gefahr, dass Verteilnetze überlasten. Um dem vorzubeugen, sollen die Verteilnetzbetreiber die netzwirksame Leistung zeitweise reduzieren können. Darum geht es im Wesentlichen im Paragraphen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Um diesen fortzuentwickeln, hat die Bundesnetzagentur ein Regelwerk vorgelegt.
In ihrer Stellungnahme bewerten die SynErgie-Fachleute positiv, dass der neue Entwurf durch Steuerungsmaßnahmen eine flexiblere Nutzung ermöglicht: Die maximal zu beziehende Strommenge kann so flexibler auf die unterschiedlichen Anlagen im Haushalt verteilt werden. Diese größere „Flexibilität hinter dem Zähler“ verringert den „Komfortverlust“ für Endverbrauchende deutlich. Dies erhöht die Akzeptanz für die zu ergreifenden Maßnahmen und kommt der Energiewende zugute. SynErgie begrüßt zudem, dass das Regelwerk erstmalig konkrete Rahmenbedingungen für die Einführung zeitvariabler Netzentgelte nennt. Das vorgestellte Modell belohnt einen energieflexiblen Verbrauch und setzt damit einen aktiven Anreiz für Energieflexibilität.
Die Expertinnen und Experten von SynErgie sprechen sich jedoch auch dafür aus, die tatsächliche Netzauslastung dynamisch in den Netzentgelten abzubilden, statt kalenderjährlich festzulegen. Dies ist wichtig, um hohe Anteile volatiler erneuerbarer Energien effizient zu integrieren. Zudem sollten die Rahmenbedingungen nicht nur für die Nieder-, sondern zeitnah auch für die Mittelspannungsebene gelten. Dies könnte besonders für das Gewerbe und die Industrie wichtige wirtschaftliche Anreize für Investitionen in Energieflexibilität schaffen.
Reallabore-Gesetz: Einheitliche Rahmenbedingungen schaffen
In Reallaboren können interdisziplinäre Teams neue Technologien und Geschäftsmodelle unter Realbedingungen erproben. Für viele dieser Innovationen existiert noch kein oder nur ein unzureichender Rechtsrahmen. Die gewonnenen Erkenntnisse aus den Reallaboren können dabei helfen, diesen zu schaffen oder weiterzuentwickeln. Dies ist insbesondere wichtig für neue Technologien, die ein wesentlicher Bestandteil für die klimaneutrale Transformation der Industrie und somit für das erfolgreiche Gelingen der Energiewende sind.
Genau solche Innovationen werden in der Energieflexiblen Modellregion Augsburg des Kopernikus-Projekts SynErgie getestet. Voraussetzung dafür ist, dass dort kontrolliert von bestehenden Vorschriften abgewichen werden kann, um die neuen Technologien zu erproben. Dies wäre mit sogenannten Experimentierklauseln zu realisieren, die beispielsweise regulatorisches Lernen im Energiesektor erlauben. Die Ergebnisse der Modellregion Augsburg mit ihrer hohen fluktuierenden Stromerzeugung und hohem industriellen Stromverbrauch lassen sich dabei sehr gut auf andere Regionen in Deutschland übertragen.