30.01.2024 Ariadne
Wie Strompreiszonen sich auswirken würden
Thema Strom: Heute noch Einheitspreis, morgen schon regional unterschiedliche Preise? Welche Auswirkungen Strompreiszonen haben könnten, thematisiert eine neue Ariadne-Analyse. Den Effekt auf den erwartbaren Marktwert für das Jahr 2030 erörtert das Papier in zwei Szenarien: mit einer Einteilung in zwei versus in vier Zonen.
Deutschland bildet derzeit zusammen mit Luxemburg eine große Strompreiszone mit einheitlichem Preis. Doch Engpässe in den Netzen häufen sich zunehmend. Schließlich steht aus Wind und Sonne erzeugter Strom nicht immer im gleichen Umfang zur Verfügung. Zudem legt er teils weite Strecken zurück. Engpässe jedoch verursachen Mehrkosten und lassen Strompreise steigen. Eine aktuell diskutierte Möglichkeit, den Strommarkt zu reformieren, ist die Teilung in verschiedene Strompreiszonen. Doch welche Auswirkungen hätte das?
Eine Aufteilung des gesamtdeutschen Strommarktgebietes in mehrere Strompreiszonen würde die Marktwerte von Erneuerbaren Energien im Süden Deutschlands steigen lassen. Derweil würden Wind und Photovoltaik in Norddeutschland Erlöse einbüßen. Dies zeigt die Arbeit von Fachleuten des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) und der Hertie School unterm Strich. Durchschnittliche Börsenstrompreise würden im Süden Deutschlands leicht angehoben und im Norden gesenkt. Das würde sich aber nur sehr bedingt auf die Strompreise für alle und auch auf damit verbundene Anreize zur Standortwahl von Industrieunternehmen auswirken.
Um die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankerten Ausbauziele zu erreichen, werden sowohl Photovoltaik als auch Windenergie mittelfristig weitere Förderung benötigen, argumentieren die Fachleute. Denn die Erlöse Erneuerbarer Energien sinken mit deren steigender Marktdurchdringung. Um die regionale Steuerungswirkung einer Gebotszonenteilung aufrechtzuerhalten, empfehlen die Forschenden die Förderung von Neuanlagen im Marktprämienmodell auf Basis des zonenübergreifenden Marktwerts. Bei Bestandsanlagen sollte jedoch ein zonenspezifischer Marktwert angelegt werden, um nachträgliche Eingriffe in die Wirtschaftlichkeit der Anlagen zu vermeiden. Bei der Abwägung einer Gebotszonenteilung in Deutschland sollten diese Aspekte Berücksichtigung finden.